Neues Urteil: kostenlose Selbstbedienung bei Ebay?

08.05.2007
Von Richard 

Kostenlose Selbstbedienung bei eBay?

Die rechtlichen wie auch die wirtschaftlichen Folgen sind für eBay-Händler immens. Die wirtschaftlichen Folgen bestehen in erster Linie darin, dass bei eBay aus einer reinen rechtlichen Förmelei heraus ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme im Falle des Widerrufes nicht geltend gemacht werden kann. Wenn man sich vor Augen führt, was eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei bestimmten Produkten eigentlich bedeutet, wird deutlich, dass eBay-Händler hierdurch so gut wie rechtlos gestellt werden. Lebensmittel werden im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme verzehrt, Batterien benutzt, Druckerpatronen leergedruckt. Für diese Nutzungen hätte der Verbraucher überhaupt nichts zu zahlen, er müsste eigentlich nur den Widerruf erklären, wobei man sich dann noch darüber streiten könnte, ob im Fall des Verkaufes von Lebensmitteln die leere Flasche überhaupt zurückzusenden ist. eBay würde somit der größte kostenlose Selbstbedienungsladen Deutschlands werden. Über diese Folgen hat sich die Rechtsprechung jedoch naturgemäß keine Gedanken gemacht, abgesehen davon, dass wir diese Rechtsansicht auch nicht für zutreffend halten.

Der eBayhändler: Draufzahlen tut er auf jeden Fall

Für den ohnehin durch die Rechtsprechung geplagten eBay-Händler bleiben somit nur zwei Alternativen:

Entweder er verzichtet auf die Geltendmachung von Wertersatz oder lebt mit der Gefahr einer kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

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