Vetorecht der Alteigentümer
Dazu muss man wissen: Trotz der Mehrheit von 75,4 Prozent haben Kellerhals (hält 21,62 Prozent) und Stiefel (hält rund drei Prozent) das Sagen und nicht der "Finanzinvestor aus Düsseldorf", wie man Metro in der Ingolstädter Zentrale gerne tituliert. Denn fast alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung müssen laut Statuten mit 80 Prozent Mehrheit gefällt werden. Und dafür ist die Zustimmung der Alteigner nötig. Das kommt einem Vetorecht gleich. Und das stinkt Cordes ungemein. Er möchte seine Pläne in Sachen Multi-Channel-Strategie, also den zusätzlichen Einstieg ins Online-Geschäft, schon längst verwirklicht sehen. Doch Kellerhals und Stiefel bremsen Cordes immer wieder aus. Online-Handel ja, aber nicht auf Metro-Art.
Das Kraut muss es Cordes dann letzte Woche endgültig ausgeschüttet haben. Seinen Plan, einen Beirat zu installieren, der mit einfacher Mehrheit an der Gesellschafterversammlung vorbei Beschlüsse fassen kann, machte das von Kellerhals angerufene Landgericht Ingolstadt zunichte. Zwar sei die Gründung eines Beirates völlig in Ordnung, doch es müsse auch hier das gleiche Recht wie im Gesellschaftervertrag gelten, sprich: die 80-Prozent-Regelung.
Unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, war die Presseveranstaltung nichts anderes als ein Politikum, ein öffentliches Abwatschen der abwesenden Kellerhals und Stiefel, inszeniert und in Szene gesetzt von Metro-Chef Eckhard Cordes, vorgetragen durch seine Manager.