IT-Technik und deren Zubehör wird oftmals im außereuropäischen Ausland hergestellt. Neben No-Name-Anbietern hat sich eine ganze Reihe von Markenherstellern etabliert, die zum Teil ihr eigenes Vertriebsnetz in Deutschland haben. Ein Direkteinkauf bei einem Händler in den USA oder im asiatischen Bereich kann auf dem ersten Blick sehr viel preisgünstiger sein als ein Einkauf über einen deutschen Großhändler. Der eigene Import von Markenwaren, auch Parallelimport genannt, ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Der Import und Weiterverkauf von Markenprodukten ist nämlich nicht automatisch erlaubt.
Die Voraussetzung für den Vertrieb von Markenprodukten, die im Ausland hergestellt wurden, ergibt sich aus dem so genannten Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 Markengesetz. Erlaubt ist somit der Vertrieb von Markenprodukten, wenn diese mit Zustimmung des Markeninhabers in Deutschland, in einem der Staaten der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat über das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkauf gebracht worden sind. Mit anderen Worten: Das, was mit Zustimmung des Markeninhabers in Deutschland oder in der EU verkauft wird, darf auch weiterverkauft werden.