Die Buchung ist für den Kunden zunächst nur virtuell: Hebt er nach Buchung, aber vor der Wertstellung Geld ab und entsteht hieraus ein debitorischer Saldo, begründet dies die Verzinsungspflicht für den Kunden. Die bloße Buchung bedeutet also lediglich einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank, der Kunde "hat" das Geld aber noch nicht. Vielmehr ist es die Bank, die mit dem Betrag bis zur Wertstellung arbeitet - und Gewinne damit erwirtschaftet.
Der Autor: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Kontakt und weitere Informationen: Kurfürstendamm 42, D-10719 Berlin, Tel: ( 49) (0) 30 715 206 70, Fax: ( 49) (0) 30 715 206 78, E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de (mf)