Jeder kann eines haben - aber nicht jeder darf alles zertifizieren. Um Produkte gesetzeskonform zur Marktreife zu bringen, müssen Testlabors bestimmte Regularien einhalten. Viele Produkttests können in eigenen Firmenlabors durchgeführt werden. Manche Normen müssen jedoch von einem akkreditierten Testlabor bestätigt werden. Hier lesen Sie die Hintergründe.
In Augsburg ist neben der Fabrik des Herstellers Fujitsu auch eines der Testlabore des Herstellers angesiedelt. Dort werden allerdings nicht nur eigene Produkte von der Entwicklung bis zur Markteinführung getestet. Der Geschäftszweig bietet seine Dienste auf dem freien Markt und auch Unternehmen aus anderen Industriezweiten an (siehe Kasten). Insgesamt arbeiten rund 50 Mitarbeiter an den zwei Standorten Augsburg und Paderborn in der Product Compliance. Innerhalb des Unternehmens ist das Testcenter als Teil des Qualitätsmanagements der Supply Operation angesiedelt. "Es ist somit nicht Teil der Entwicklungsabteilung", ergänzt Raimund Landsbeck, Direktor Product Compliance Center bei der Fujitsu Technology Solutions GmbH. Durch diese Trennung will der Hersteller sicherstellen, dass man dem Testcenter nicht unterstellen kann, von der Entwicklung gesteuert zu werden.
Will zum Beispiel Fujitsu ein Notebook zur Markteinführung bringen, dann wird es sinnvollerweise während der kompletten Entwicklungsphase und Produktion unterschiedlichen Tests im Labor unterzogen. Es beginnt mit orientierenden Messungen und entsprechenden Abnahmetests sowie Designverbesserungen. Auf Sample-Basis begleitet das Labor anschließend die Produktion. "Je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium das Gerät das erste Mal getestet wird, durchläuft ein Notebook auch mehrere Male das Testlabor. Das hängt davon ab, wann die Entwicklungsmitarbeiter eine aktuelle Messung für angebracht halten beziehungsweise welche Änderungen zu überprüfen oder abzunehmen sind", erläutert Landsbeck. Geräte, deren Modellserie bereits auf dem Markt ist und bei denen nur eine geringfügige Modellanpassung vorgenommen wird, durchlaufen entsprechend weniger Tests.
In den verschiedenen IT-Produktkategorien wird zwischen sogenannten regulatorischen (gesetzlichen) Zertifizierungen und freiwilligen Zulassungen unterschieden. Zu den freiwilligen Prüfsiegeln zählt zum Beispiel das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit). Solche freiwilligen Siegel können aber für den Hersteller von der Freiwilligkeit schnell zur Pflicht werden - nämlich dann, wenn ein Kunde ein entsprechendes Zertifikat in seiner Ausschreibung fordert.