Kriminalpolizei Dortmund warnt

Geldwäsche auf Konten junger Erwachsener

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt

Die Polizei betont, dass Geldwäsche kein Kavaliersdelikt ist. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bereits der Versuch ist strafbar. "Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie fremde Personen um Zugang zu Ihrem Konto bitten und geben Sie auf keinen Fall Kontodaten heraus", ist der Rat der Ermittler.

Die massiven negativen Folgen hat die Polizei Dortmund nochmals kompakt zusammengefasst:

  • Das Konto wird von der Bank gesperrt. Man kommt also nicht mehr an sein Geld.

  • Man wird so viele Anzeigen wegen Geldwäsche erhalten, wie es Betrugsopfer gibt, da man der Kontoinhaber ist und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei gegen diesen ermittelt.

  • Da Rechnungen zurückgebucht wurden, erhält man Mahnungen vom Vermieter oder anderen Firmen.

  • Unter Umständen erhält man somit Negativeinträge in der SchuFa. Damit könnte es sehr schwer werden, später beispielsweise einen neuen Handyvertrag zu erhalten.

  • Da man der Kontoinhaber ist, können in vielen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden. Das bedeutet, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Geldwäsche einstellt, können weitere "Schadensersatzforderungen" der Betrugsopfer folgen, da diese ihr Geld auf das Konto überwiesen und dadurch einen Schaden erlitten haben.

  • Die Täter erstellen oft auch mit Hilfe der Kontodaten Accounts im Internet und bestellen Ware auf Kosten und zu Lasten der Kontoinhaber.

  • Die Kontoinhaber werden von den Tätern massiv unter Druck gesetzt, wenn diese nachträglich zur Polizei gehen.

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