Wichtig für Systemhäuser

Fristen bei Wartungsverträgen

17.06.2008

Weiterhin empfiehlt es sich darüber nachzudenken, Schadensersatzbeträge zu begrenzen, denn beim Ausfall von Computersystemen können unter Umständen mehrere Mitarbeiter nicht ihrer Arbeit nachkommen oder im schlimmsten Falle steht sogar ein ganzes Unternehmen still.

Um den im Einzelfall erheblichen Auslegungsproblemen und den damit verbundenen Haftungsrisiken zu entgehen, empfiehlt es sich in jedem Fall, die Leistungsbeschreibungen und die Reaktionszeit in der Form eines Service Level Agreement (SLA) so präzise wie möglich zu fassen. Wie sich den obigen Ausführungen entnehmen lässt, ist das keine inhaltslose juristische Förmelei oder Ausdruck von Misstrauen, sondern dient der Rechtssicherheit beider Vertragspartner.

III. Fazit

Während sich der Zeitfaktor bei Gewährleistungsfragen gut abgrenzen lässt, muss bei Service- und Wartungsverträgen darauf geachtet werden, dass die Reaktionszeiten hinreichend präzise festgelegt sind, um dann bei Nichteinhaltung der Fristen gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen ziehen zu können. Bei Serviceverträgen empfiehlt es sich darüber hinaus, den Schadensersatz zu pauschalieren.

Kontakt und weitere Informationen:

Thomas Feil, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover. Tel: 0511/473906-01, Fax: 0511/473906-09, e-Mail feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de (mf)

Zur Startseite