Bilanz nach einem Jahr

Elektronische Rechnungen ohne Signatur

16.10.2012

Digitale Kopien

Ein weiteres Problem in Verbindung mit elektronischen Rechnungen sind digitale Kopien derselben Rechnung, wenn also die Rechnung zum Beispiel dem Empfänger als Mailanhang zugesandt und gleichzeitig auf einer Website zum Download bereitgestellt wird. Grundsätzlich gilt nämlich, dass der ausstellende Unternehmer die Umsatzsteuer mehrfach schuldet, wenn für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen ausgestellt werden, ohne dass sie als Duplikat oder Kopie gekennzeichnet werden. Auch darauf geht das Ministerium ein und stellt klar, dass dies nicht gilt, wenn inhaltlich identische Mehrstücke derselben Rechnung übermittelt werden. Wenn eine Rechnung aus mehreren Dokumenten besteht, sind diese Regelungen entsprechend für die Dokumente in ihrer Gesamtheit anzuwenden.

Auch mit den Einsichtnahmerechten des Betriebsprüfers befasst sich das Finanzministerium. Ein grundsätzliches Datenzugriffsrecht haben die Betriebsprüfer schon lange, aber speziell auf Grund der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung sind die Zugriffsrechte im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau ergänzt worden. Mit der Änderung wird geregelt, dass der Unternehmer dem Prüfer auf Verlangen Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren hat, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden. Es reicht also nicht aus, wenn der Unternehmer nur Papierausdrucke der gespeicherten Daten bereitstellt. Falls erforderlich, hat der Betriebsprüfer auch das Recht, die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme zu nutzen.

Schließlich geht das Ministerium auch noch auf den Anwendungszeitpunkt ein. Grundsätzlich gelten die neuen Regeln nämlich nur für ab dem 1. Juli 2011 ausgestellte Rechnungen über Umsätze, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt worden sind. Wird aber eine elektronische Rechnung über einen Umsatz, der vor dem 1. Juli 2011 ausgeführt und abgerechnet worden ist, nach dem 30. Juni 2011 berichtigt, können für die Berichtigung der Rechnung bereits die neuen Regeln angewendet werden. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de

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