Bemerkenswert an diesen beiden Verfahren ist, dass aufgrund dieser Rechtsprechung vielen Kleinunternehmern in der Vergangenheit zu Unrecht die Umsatzsteuer vom EAR berechnet worden ist.
Auch scheint die praktische Umsetzung des Elektrogesetzes lückenhaft, sodass es durchaus erfolgreich sein kann, Handlungen des EAR, deren Rechtmäßigkeit sich dem Leistungsempfänger auch nach längeren Überlegungen nicht erschließen, von einem Anwalt, welcher sich mit der Materie "Elektrogesetz" auskennt, überprüfen zu lassen.
Über den Autor: Mark Schomaker ist Rechtsanwalt in Werther bei Bielefeld. Ein Interesse seiner Arbeit bezieht sich auf den Bereich ElektroG/WEEE & RoHS. Weitere Informationen gibt es unter www.recht-und-vertrag.de (mf)