3. Folgen des Dispute-Eintrages
Der Dispute-Eintrag bewirkt vor allem, dass der Domaininhaber die Domain nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann und verhindert somit, dass er sich der Auseinandersetzung mit dem Anspruchsteller entzieht. Ein Übergang der Domain auf den Anspruchsteller bleibt aber weiterhin möglich. Außerdem gewährleistet der zu Gunsten des Anspruchstellers eingerichtete Dispute-Eintrag, dass dieser unmittelbar neuer Domaininhaber wird, vorausgesetzt, der bisherige Inhaber löscht die Domain. Das ist für den Anspruchsteller vor allem deshalb von Vorteil, weil nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom Domaininhaber nur die Löschung der Domain, nicht aber deren Übertragung verlangt werden kann. Hat der Anspruchsteller also einen Dispute-Eintrag, braucht er vom Inhaber lediglich eine solche Löschung verlangen, und kann dank des Dispute-Eintrags sicher sein, dass der Erfolg des Löschungsanspruchs nicht nur einen Pyrrhussieg darstellt und er danach selbst Domaininhaber wird.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, im Dispute-Eintragsformular die Person anzugeben, die in diesem Fall administrativer Ansprechpartner wird.
Wichtig:
Bei der First-Level-Domain .eu gibt es keinen Dispute-Eintrag. Dort besteht lediglich die Möglichkeit, entweder in dem sog. schiedsgerichtlichen ADR-Verfahren (Alternative Streitbeilegung) vor dem Tschechischen Schiedsgericht in Prag oder vor in einem zivilgerichtlichen Verfahren die Löschung der Domain zu erstreiten. Mehr dazu unter www.adr.eu. (oe)
Der Autor Felix Barth ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht Kanzlei.
Kontakt:
IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de.