Vorsicht beim Wechsel des Providers

Die Tricks der DSL-Anbieter

19.11.2009
Von Tobias Weidemann und Daniel Behrens

Vertragslaufzeit, Geschwindigkeit, Bandbreite

Vertragslaufzeit:
Mindestlaufzeiten von 24 Monaten sind bei DSL-Anschlüssen die Regel. Rühmliche Ausnahmen sind Alice und Congstar: Beide bieten ihre Tarife mit und ohne Mindestlaufzeit an. Bei den flexibel kündbaren Tarifen fällt allerdings eine Einrichtungsgebühr an.

Eine kurze Mindestvertragslaufzeit ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie schon wissen, dass Sie eine Wohnung nur für eine bestimmte Zeit bewohnen werden. Schauen Sie auch, welche Kündigungsfristen Sie nach der Mindestlaufzeit einhalten müssen. Oft verlängert sich die Laufzeit nämlich um ein weiteres Jahr, und die Kündigungsfrist endet zwei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit.

Geschwindigkeit:
In der Praxis liefert ein DSL-Anschluss oft weniger Tempo als er verspricht. Wenn sich zum Beispiel viele mit DSL beschaltete Telefonkabel im gleichen Kabelstrang befinden oder wenn Ihre Wohnung zu weit von der nächsten Vermittlungsstelle entfernt ist, müssen Sie mit Geschwindigkeitseinbußen rechnen. Ersteres ist oft in dicht besiedelten Gebieten der Fall, letzteres kann auf dem Land passieren. Wenn die Geschwindigkeit mit "bis zu" angegeben ist, also zum Beispiel "bis zu 16.000 Kbit/s", haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die Bandbreite auch wirklich erreicht wird.


Bandbreite:
Das Problem ist, dass die exakte Bandbreite durch eine Messung Ihrer Leitung festgestellt werden kann. Bei der Bestellung erhalten Sie aber, wenn überhaupt, nur einen vagen Richtwert angezeigt, der auf einer Berechnung der Leitungslänge beruht. 1&1 bietet immerhin inzwischen den Service, dass nach der Bestellung eine Messung erfolgt – und der Kunde informiert wird, wenn die mögliche Bandbreite zu stark von der bestellten abweicht. Man hat dann die Option, in einen günstigeren Tarif zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren.

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