Stichtag 1. November 2010

Der elektronische Personalausweis

05.10.2010
Was der elektronische Identitätsnachweis bringt, sagen Dr. Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz.

Ab dem 1. November 2010 wird nur noch der elektronische Personalausweis von den Behörden ausgestellt. Der elektronische Identitätsnachweis soll die Sicherheit erhöhen und elektronische Geschäftstransaktionen vereinfachen. Dennoch wird kontrovers über den elektronischen Personalausweis diskutiert. In diesem Artikel wollen wir Sie sowohl über die grundlegenden gesetzlichen Regelungen wie auch über den aktuellen Meinungsstand informieren.

Der Bundestag hat das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (kurz Personalausweisgesetz oder PAuswG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften bereits am 18.12.2008 beschlossen. Der Bundesrat hat am 13.2.2009 seine Billigung erteilt, sodass im November 2010 das Gesetz nun in Kraft treten kann.

Was ist der elektronische Personalausweis?

Der elektronische Personalausweis soll über die Zeit den herkömmlichen Personalausweis komplett ersetzen. Beim momentanen Ausweis kann man die Daten optisch ablesen, während die Daten künftig in einem Chip gespeichert werden. Daneben werden auch biometrische Informationen gespeichert (digitales Foto sowie - optional - die Fingerabdrücke). Ausweisinhaber können sich dann sowohl bei Behörden wie gleichfalls optional im Internet (durch Verwendung eines speziellen Lesegerätes und Eingabe einer PIN-Nummer) ausweisen. Im Internet wird durch eine Zertifizierung der Website sichergestellt, dass der jeweilige Seiteninhaber auch berechtigt ist, den Inhalt des Ausweises auszulesen.

Welche Vorteile hat der neue Personalausweis damit?

Mit dem neuen Ausweis können sämtliche Authentifizierungsprozesse wie Log-in, Adressverifikation oder Altersnachweis schneller realisiert werden. Da der Personalausweis ein - von den Herausgebern als höchst fälschungssicher eingestuftes - Sicherheitssystem hat, hilft der Personalausweis dabei grundsätzlich, Internetkriminalität zu bekämpfen.

Eingefügte elektronische Signatur

Wesentlicher Vorteil ist die Einführung einer (optionalen) elektronischen Signatur in den Ausweis. Damit können auch Verträge, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, sicher über das Internet abgeschlossen werden. Bislang war es für den Einzelnen häufig zu teuer und zu umständlich, eine qualifizierte elektronische Signatur zu beantragen. Mit dem elektronischen Personalausweis findet dieses Verfahren nun eine breite Nutzerbasis.

Steigende Missbrauchsmöglichkeiten eingeschlossen

Einer der Hauptkritikpunkte an dem elektronischen Personalausweis ist der Chip, der zur Datenspeicherung verwendet werden soll: Dieser basiert auf dem RFID-System und kann kontaktlos ausgelesen werden. Damit lassen sich die RFID-Chips unter Umständen auch von nicht autorisierten Scannern auslesen. Der RFID-Chip wird über ein Funkfeld aktiviert und überträgt im Anschluss die Daten in verschlüsselter Form. Damit hängt die Sicherheit des Verfahrens letztlich am Grad der Übertragungs- und Verschlüsselungstechnologie. Ein Sicherheitsrisiko, das sich nicht vollständig vermeiden lässt. Teilweise wird daher die Verwendung von RFID-Schutzhüllen empfohlen, um nicht unbeabsichtigt ausspioniert werden zu können.

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