Der pauschale Vortrag des beklagten Arbeitgebers, der Arbeitsplatz sei nachbesetzt worden, reiche hierfür aber nicht aus. Denn der Arbeitgeber habe durch die unbefristete Neueinstellung der "Ersatzkraft" gerade im Zusammenhang mit der angekündigten Elternzeit der Klägerin seinen Personalbestand bewusst und dauerhaft erhöht. Dementsprechend könne auch der Hinweis auf die vorgenommene "Ersatzeinstellung" für sich gesehen nicht ausreichen, um gerade hieraus einen dringenden betrieblichen Grund zur Verweigerung der Elternteilzeit herzuleiten (BAG, Urteil vom 05.06.2007, Az.: 9 AZR 82/07).
Der Autor: Dr. Christian Salzbrunn arbeitet als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Tätigkeits-schwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie die Themen Insolvenz und Inkasso.
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