Garantiezins sinkt zum 1. Januar 2012
ChannelPartner: Warum soll man gerade jetzt eine bAV abschließen?
Duben: Zum kommenden Jahreswechsel hat der Gesetzgeber eine wesentliche Änderung im Bezug auf die Verzinsung der Einlagen beschlossen, mit der er massiv in die Kapitalbildung der bAV eingreift. Ab dem 1. Januar 2012 verringert sich der Garantiezins, der in die Vorsorgeverträge zur bAV eingerechnet ist. Der Zinssatz fällt von derzeit 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent! Diese Senkung wirkt sich spürbar auf die vertraglich garantierten Leistungen bzw. Renten aus. Somit kommt der Erwirtschaftung von Überschussanteilen eine entsprechend größere Bedeutung zu, damit die gute Gesamtverzinsung möglichst unverändert bleibt oder gar eine "bessere" erreicht wird. Hier kommt es selbstverständlich auf die Wahl des richtigen und natürlich effizientesten Versicherungs-Partners an. Die Zeit drängt also!
ChannelPartner: Warum drängt die Zeit? Es sind doch noch mehr als drei Monate bis zum Jahreswechsel.
Duben: Scheinbar müsste ein Jahresquartal ausreichend sein. Allerdings trifft dies nur für diejenigen zu, die in ihren Unternehmen schon auf ein bestehendes System der betrieblichen Altersvorsorge treffen. Meist sind dies Unternehmen mit einer gewissen Größe, in denen Personalabteilung und/oder Betriebsrat die bAV forcieren. Die Mitarbeiter kommen hier definitiv schneller zu "Ihrem" bAV-Vertrag, weil das Thema betriebliche Altersvorsorge bereits im Unternehmen verankert ist. Anders sieht es für all jene aus, die in kleineren Unternehmen tätig sind, in denen noch kein Versorgungswerk existiert. Hier muss mit den möglichen Win-Win-Effekten der bAV bei den Arbeitnehmern Überzeugungsarbeit geleistet und insbesondere die Geschäftsleitung, gegebenenfalls der Betriebsrat sowie die Personalleitung gewonnen werden. Und dies braucht eben Zeit. Fließt bis dahin sprichwörtlich zu viel Wasser den Rhein hinunter, ist der Stichtag schnell verpasst.
Zahlenbeispiel:
Ein 30-jähriger Arbeitnehmer (verheiratet; 1 Kind; kirchensteuerpflichtig; gesetzlich krankenversichert; Wohnort Bayern; Bruttogehalt 3.000.- Euro) wandelt per 1.12.2011 monatlich 220 Euro zugunsten einer bAV um. Hierfür erhält er zum gesetzlichen Rentenbeginnalter 67 eine lebenslange Garantierente von 505 Euro monatlich, inkl. Überschuss nach heutigem Stand und unterstellter BBG-Dynamik von 2,5 % voraussichtlich 1.186 Euro. Wahlweise kann statt der lebenslangen Rente ein einmaliges Kapital i.H.v. 311.612 Euro inkl. Überschuss gewählt werden.
(Angebot der Allianz Lebensversicherungs-AG; Tarif R2IPV mit Überschussverwendung Tarifbonus und Zusatzrente)
Interessant: Trotz monatlichem Bruttolohnverzicht von 220 Euro beträgt der tatsächliche Nettoaufwand für den Arbeitnehmer in diesem Beispiel lediglich 108 Euro.
Weitere Informationen und Kontakt:
Rolf Duben, Bereichsleiter Firmenkunden bei appel insurance brokers gmbh, Mainz, Tel.: 06131-61727-18, E-Mail: rolf.duben@appel-ib.de, Internet: www.appel-ib.de