Übernahme der Betriebsrentenzusage
ChannelPartner: Was passiert mit den Einzahlungen bei einem Wechsel des Arbeitgebers?
Duben: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Betriebsrentenzusage aus dem alten Arbeitsverhältnis vom neuen Arbeitgeber einvernehmlich übernommen werden. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein einseitiges Übertragungsrecht seiner Zusage auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Die Entgeltumwandlung wird bei Ausscheiden einfach mitgenommen. Der Vertrag kann dann auf den Folgearbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden.
ChannelPartner: Welche Modelle gibt es hier, oder welches ist besonders effizient?
Duben: Hoher Beliebtheit erfreut sich aufgrund ihrer Transparenz und einfachem Handling die bereits erwähnte Entgeltumwandlung. Hierbei werden die am höchsten besteuerten Gehaltsbestandteile in einen steuer- und sozialabgabenfreien Versorgungsbeitrag eingesetzt oder umgewidmet. Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, also nachdem der Rentenbeitrag durch die Versicherung durch Entgeltumwandlung abgezogen wurde, werden erst bei späteren Leistungsbezug Steuern entrichtet - dann aber meist zu einem deutlich günstigeren Steuersatz als zu Aktivzeiten. Die Entgeltumwandlung ist steuerfrei bis zu einem Betrag in der Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung (West), das sind derzeit 220 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar noch weitere 150 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden - diese sind allerdings dann beitragspflichtig im Sinne der Sozialversicherung.
ChannelPartner: Und was hat der Arbeitgeber davon?
Duben: Eine ganze Menge. Die bAV hat heutzutage eine weitaus größere, personalpolitische Funktion als noch vor 25 Jahren. Die Gewinnung von Fach- und Führungskräften wird mit einem attraktiven Angebot zur bAV ebenso unterstützt wie Motivation der Mitarbeiter. Die bAV stärkt auch die Bindung der Angestellten zum Unternehmen und verhindert deren Fluktuation. Die bAV macht das Unternehmen attraktiv, stärkt damit den "Brain-Gain" und wirkt dem "Brain-Drain" entgegen.
Beispiel Entgeltumwandlung: Hier spart auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ein, die in vielen Fällen an den Mitarbeiter zugunsten seiner Zusatzversorgung über den Betrieb weitergegeben werden.