- Der von einem Fachausschuss insoweit festgelegte Mindestlohn kann dann auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung verbindlich festgesetzt werden.
Hier bleibt natürlich im Einzelnen noch abzuwarten, für welche Branchen der Hauptausschuss die Notwenigkeit von Mindestlöhnen erkennen wird und in welcher Höhe die jeweiligen Fachausschüsse Mindestlöhne letztendlich festsetzen werden.
3. Fazit
Da mit einem einheitlichen, branchenübergreifenden Mindestlohn in der nächsten Zeit wohl nicht zu rechnen ist, kann man Arbeitgebern und Arbeitnehmern also nur empfehlen, die weitere Entwicklung in Bezug auf das Thema "Mindestlohn" künftig für die jeweils eigene Branche im Auge zu behalten.
Der Autor: Dr. Christian Salzbrunn arbeitet als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Tätigkeits-schwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie die Themen Insolvenz und Inkasso.
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