Das Thema "Mindestlohn" - der aktuelle Stand

02.08.2007

Nach dem Beschluss der Koalitionspartner vom 18.06.2007 soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nun auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 % sollen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Angebot erhalten, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden und dadurch tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren. Als Voraussetzung hierfür nennt das Ministerium einen gemeinsamen Antrag der jeweiligen Tarifvertragsparteien bis zum Stichtag des 31.03.2008. Nach Ablauf dieses Stichtages soll die Aufnahme dieser Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz unverzüglich eingeleitet werden. Das Ministerium stellt jedoch klar, dass eine spätere Aufnahme weiterer Branchen hierdurch nicht ausgeschlossen werden soll.

2. Aktualisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetz

Des Weiteren soll das Mindestarbeitsbedingungengesetz aus dem Jahre 1952 zu einem Gesetz für Mindestlöhne in bestimmten Branchen aktualisiert und entbürokratisiert werden. Dieses Gesetz erlaubte zwar bislang schon eine staatliche Entgeltfestsetzung für Wirtschaftszweige, in den keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Es wurde in der Praxis jedoch nicht angewendet.

Nach dem Beschluss der Großen Koalition vom 18.06.2007 soll dieses Gesetz jetzt wieder "aktiviert" werden und in Bereichen, in denen keine oder eine Tarifbindung von weniger als 50 Prozent der Beschäftigten besteht, eine Festsetzung von Mindestlöhnen erlauben. Im Rahmen dessen soll künftig folgendes, dreistufiges Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen angewandt werden:

- Ein dauerhaft eingerichteter Hauptausschuss wacht ständig darüber, in welchen Branchen und welchen Gebieten tariflose Zustände herrschen und entscheidet, ob hierfür Mindestlöhne als Mindestarbeitsbedingungen eingeführt werden müssen.

- Anschließend wird für die jeweils betroffene Branche ein Fachausschuss gebildet. Dieser Fachausschuss soll festlegen, wie hoch der Mindestlohn in der jeweiligen Branche sein soll.

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