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Das Impressum - FAQ und Rechtsprechungsübersicht

15.09.2010

Zweites Thema: Platzierung und Gestaltung des Impressums

- Darf man sein Impressum auch "Kontakt” oder "Backstage” nennen?

- Muss das Impressum im Rahmen eines Bestellvorganges im Internet immer vollständig angezeigt werden oder reicht ein Hinweis, etwa in Form eines Links, aus?

- Reicht es aus, dass der Link zum Impressum nur von der Startseite aus abrufbar ist?

- Reicht es aus, das Impressum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzubringen?

- Reicht es aus, das Impressum am unteren Rand des Bildschirmes zu verlinken?

- Ist die Angabe eines automatisierten Links zur E-Mail-Anschrift des Anbieters notwendig?

- Können die Informationen auch in Form eines PDFs angegeben werden?

- Vier einfache Tipps zur Platzierung des Impressums

Drittes Thema: Notwendiger Inhalt eines rechtssicheren Impressums

- Ist die Angabe einer Telefonnummer im Website-Impressum notwendig?

- Ist die Angabe einer Telefonnummer ausreichend, unter der nur ein Anrufbeantworter zu erreichen ist?

- Ist auch eine Faxnummer im Impressum anzugeben?

- Ist es zulässig, wenn der Vorname des Diensteanbieters abgekürzt wird?

- Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum?

- Reicht es aus, wenn ein gewerblicher eBay-Verkäufer in seinem Impressum nur sein eBay-Pseudonym angibt?

- Sind elektronische Anfragemasken ein unmittelbarer und effizienter - Kommunikationsweg?

- Haben Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten weitergehende Angaben zu erbringen?

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