Zweites Thema: Platzierung und Gestaltung des Impressums
- Darf man sein Impressum auch "Kontakt” oder "Backstage” nennen?
- Muss das Impressum im Rahmen eines Bestellvorganges im Internet immer vollständig angezeigt werden oder reicht ein Hinweis, etwa in Form eines Links, aus?
- Reicht es aus, dass der Link zum Impressum nur von der Startseite aus abrufbar ist?
- Reicht es aus, das Impressum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzubringen?
- Reicht es aus, das Impressum am unteren Rand des Bildschirmes zu verlinken?
- Ist die Angabe eines automatisierten Links zur E-Mail-Anschrift des Anbieters notwendig?
- Können die Informationen auch in Form eines PDFs angegeben werden?
- Vier einfache Tipps zur Platzierung des Impressums
Drittes Thema: Notwendiger Inhalt eines rechtssicheren Impressums
- Ist die Angabe einer Telefonnummer im Website-Impressum notwendig?
- Ist die Angabe einer Telefonnummer ausreichend, unter der nur ein Anrufbeantworter zu erreichen ist?
- Ist auch eine Faxnummer im Impressum anzugeben?
- Ist es zulässig, wenn der Vorname des Diensteanbieters abgekürzt wird?
- Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum?
- Reicht es aus, wenn ein gewerblicher eBay-Verkäufer in seinem Impressum nur sein eBay-Pseudonym angibt?
- Sind elektronische Anfragemasken ein unmittelbarer und effizienter - Kommunikationsweg?
- Haben Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten weitergehende Angaben zu erbringen?