Die Bildung von Aufwandsrückstellungen ist künftig verboten.
Weiterhin setzt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz auch die EU-Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG, 2006/46/EG) und 2008/30/EG) in Teilen um. Danach sollen unter anderem bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats über Kenntnisse auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen.
Insbesondere die Höherbewertung von Pensionsrückstellungen wird die Unternehmen beschäftigen. Bei vielen Unternehmen würden sich hier erheblich negative Auswirkungen auf den Eigenkapitalausweis abzeichnen, da Pensionsrückstellungen gegenwärtig oft deutlich zu niedrig bewertet werden. Insofern ist allen Unternehmen anzuraten, sich frühzeitig mit den Bilanzrechtsänderungen zu beschäftigen, um später keine ungeplanten Ergebnisverschlechterungen gegenüber Gesellschaftern oder Banken erläutern zu müssen. (oe)
Der Autor Matthias Winkler ist Diplom-Finanzwirt und Steuerberater bei der Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH in Regensburg.
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