Schritt 4: Schlussbesprechung und Klärung offener Punkte
Andernfalls ist in einer abschließenden Besprechung, an der auch der Steuerberater und ein Rechtsanwalt teilnehmen können, zu versuchen, offengebliebene Punkte zu bereinigen.
Klärungsbedarf bei unterstellter Gewerblichkeit: Werden die Kriterien für eine Freiberuflichkeit erfüllt: Ausbildung, Tätigkeit, ingenieurmäßiges Vorgehen? Welche Begriffe wurden dem Finanzamt mitgeteilt, bei der Anmeldung und später bei der Einkommensteuerklärung? Was stand in Rechnungen und Tätigkeitsnachweisen? Welche Inhalte gibt es in Verträgen und auf der Homepage?
Maßnahmen: Gutachterliche Testate sind sehr wirkungsvoll, weil die Beamten kaum in der Lage sind, die drei Informatikkriterien zu bewerten. Besorgen Sie sich einen fachkundigen Sachverständigen.
5. Betriebsprüfungsbericht und geänderte Bescheide
Nach erfolgter Schlussbesprechung gibt es ggf. geänderte Bescheide, gegen die dann Einspruch eingelegt werden kann. Bei Ablehnung des Einspruches bleibt nur noch die Klage vor einem Finanzgericht und anschließend vor dem Bundesfinanzhof in München.
Empfehlung: Ziel muss sein, sich mit dem Finanzamt direkt zu einigen, sonst drohen Wartezeiten bis zur Gerichtsentscheidung von zwei bis vier Jahren, und zusätzlich ist auch noch ein Richter zu überzeugen. Wichtig ist eine fundierte Beweisführung. Ein Sachverständigengutachten ist Erfolg versprechend.
6. Umgang mit dem Prüfer
Gehen Sie positiv und selbstbewusst mit Ihrem Prüfer um, denn Sie haben ja nichts zu verstecken - oder doch? Letzteres sollte Sie beunruhigen, denn die heutigen Prüfmechanismen sind immens. Die Prüfer verfügen, angefangen von ausgefeilter Software mit jedweden Vergleichszahlen bis hin zu der auch durch das Internet geschaffenen Transparenz, über umfangreiche Kontrollmöglichkeiten.
Strategie: Eine optimal vorbereitete Betriebsprüfung, ein erstes Gespräch mit dem Prüfer und eine aktive Begleitung der Prüfung durch Sie und Ihren Steuerberater helfen, ein erfreuliches Prüfungsergebnis zu erzielen. Lassen Sie sich bei Bedarf früh genug von einem erfahren Coach unterstützen.
Fazit: Wer seine Steuern korrekt erklärt und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung einhält, den wird eine Betriebsprüfung nicht erschrecken. Vielmehr ergibt sich durch diese die Chance, steuerlich unsichere Sachverhalte, wie z. B. die Anerkennung der Freiberuflichkeit, verbindlich zu klären. Eine spätere Aberkennung des Freiberuflerstatus ist, wenn keine Fehler in der Außendarstellung unterlaufen, so gut wie ausgeschlossen. (oe)
Der Autor Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI), www.bvsi.de.
Kontakt:
Peter Brenner, Tel.: 0172-5470892, E-Mail peterbrenner@t-online.de, Internet: www.svkanzlei.de
Leseraktion und Hotline:
Peter Brenner steht den ChannelPartner-Lesern für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von ca. 20 Minuten die Prüfung der Aussichten, eine Betriebsprüfung erfolgreich zu überstehen. Thema ist weiterhin, die Anerkennung als Freiberufler zu erhalten und sich optimal vorzubereiten. Auf Wunsch und bei Bedarf erhalten Sie eine Checkliste zum Thema steuerliche Außenprüfung.