Vollwertkost statt Fastfood

Betriebliche Weiterbildung – fünf goldene Regeln

26.03.2013

Goldene Regel 3: Zentral steuern

Damit Weiterbildungsmaßnahmen die größtmögliche Wirkung entfalten, müssen diese von zentraler Stelle koordiniert werden. In einer wachsenden Zahl von Unternehmen übernehmen Personalentwickler diese Aufgabe. Sie stimmen den Schulungs- und Weiterbildungsbedarf mit dem Management ab, definieren in regelmäßigen Abständen die Entwicklungsziele und unterstützen die Mitarbeiter in ihrer individuellen Entwicklung. Fehlt eine solche zentrale Steuerung und Verwaltung, ist es schwierig, den Überblick zu behalten und Prozesse effizient zu strukturieren. "Der Personalentwickler steht in ständigem Kontakt mit den Mitarbeitern", so Schuler. "Wird beispielsweise beim Seminar X die Kompetenz des Kursleiters wiederholt bemängelt, wird nach Alternativen gesucht."

Goldene Regel 4: Wissen archivieren

Die meisten Unternehmen vergessen, Weiterbildungsunterlagen und Lerninhalte zu archivieren oder anderen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. "Ein großer Fehler", betont Schuler. "Mitarbeiter, die eine Schulung oder ein Training absolviert haben, können ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die Kollegen weitergeben, z.B. in Form eines Webinars oder über firmeninterne Netzwerke." Das fördert die Motivation und setzt neue Impulse frei. Gleichzeitig können auf diese Weise deutliche Zeit- und Kosteneinsparungen realisiert werden. Schuler: "Es sollte generell geprüft werden, welche Lerninhalte das Unternehmen wiederverwenden bzw. selbst bereitstellen kann und an welchen Stellen ein externer Anbieter dazugeholt werden muss."

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