Frei verhandelbar

Aussteigen auf Zeit

27.08.2008

Für die Umsetzung eines Sabbaticals sollten Beschäftigte und Arbeitgeber einige Kernpunkte in der Gestaltung beachten. Ziel ist es, eine Vereinbarung zu schließen, die beiden Seiten gerecht wird. Beschäftigte sollten in einem realistischen Zeitfenster die benötigte Sabbatical-Zeit erarbeiten können. Die Länge der Freistellungsphase kann dabei nach oben oder unten begrenzt werden. Auf Unternehmensseite sollte für die Abwesenheit des Arbeitnehmers, der sich im Sabbatical befindet, eine Vertretung gefunden werden. Außerdem sollten Ankündigungsfristen und ein Ablehnungsrecht des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Des Weiteren ist empfehlenswert, dass zwischen den Parteien im Vorfeld eine Regelung darüber getroffen wird, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung der Freistellungsphase wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren darf. Denn nach einer längeren Auszeit besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers, auf eine Rückkehr an seinen früheren Arbeitsplatz. (mf)

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