Negative Feststellungsklagen und Sammelanzeigen
Rechtlich sieht Anwalt Plutte verschiedene Vorgehensmöglichkeiten. Mit einer "negativen Feststellungsklage" könnte nachgewiesen werden, dass Binary Services nicht befugt war, die fehlenden Impressen auf Facebook abzumahnen. Plutte schätzt diese Chance als "hoch" ein. In diesem Falle müsste der Abmahnende sämtliche Kosten tragen. Allerdings könnten die Kläger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Ähnlich verhält es sich bei der Rückforderung der eigenen Anwaltskosten. Eine Möglichkeit der Risikoreduzierung besteht allerdings in einer Abtretung und gesammelten Geltendmachung mehrerer Ersatzansprüche in einer einzigen Klage. Diesen Weg beschreitet Rechtsanwalt Johannes von Rüden mit Hilfe seines Mandanten Armin Brunner (ChannelPartner berichtete). Allerdings wird die Klageschrift heute geschlossen. Trotzdem könnten weitere Opfer diesen Weg beschreiten.
Zudem weist Plutte auf die Möglichkeit hin, gegen Binary Services und Rechtsanwalt Kallert Strafanzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betrugs zu stellen. Eine Strafanzeige ist für die Betroffenen bei persönlicher Erstattung kostenfrei, sie muss nicht über einen Anwalt erfolgen. Die Staatsanwaltschaft übernimmt dann die Ermittlungen. Bei Bedarf wäre Plutte aber auch bereit, eine Sammelstrafanzeige zu erstatten. Dafür müssen allerdings genug Interessenten zusammen kommen, damit Plutte die Sammelanzeige für die Betroffenen kostengünstig anbieten kann.
Auch für Betroffene, die die Unterlassungserklärung bereits unterzeichnet und den geforderten Betrag von 265,70 Euro bezahlt haben, hat Plutte einen Rat: Sie sollten die Erklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten und die bezahlten Beträge von den Abmahnern unter Fristsetzung zurück fordern.
Mittlerweile hat sich auch die Münchener Kanzlei IT-Recht von der Binary Services GmbH distanziert. Im Impressum des Systemhauses wird geltend gemacht, dass der Web-Auftritt von der IT-Recht Kanzlei geprüft worden sei. "Wir möchten hiermit klarstellen, dass unsere Kanzlei mit diesen Abmahnungen in keinerlei Verbindung steht und sich ausdrücklich hiervon distanziert", äußert sich der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Max-Lion Keller auf der Homepage der Kanzlei. Man habe die Binary Services GmbH bereits aufgefordert, den Namen aus dem Impressum ihrer Homepage zu entfernen. Da das Systemhaus dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen sei, "wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen", schreibt Keller. (awe)