Von Hans-Christian Dirscherl, PC-Welt
Die EU-Kommission hat gegen den Chip-Hersteller Intel wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eine Geldstrafe von 1,06 Milliarden Euro verhängt – die höchste bisher von der EU verhängte Geldstrafe überhaupt. Update: Intel legt gegen die Entscheidung Berufung ein.
Das Bußgeld gegen Intel übertrifft sogar das seinerzeit gegen Microsoft verhängte Bußgeld von knapp 900 Millionen Euro. Die Wettbewerbshüter der EU bestraften Intel mit dem Bußgeld dafür, dass der Chip-Hersteller dem Media Markt Sonderrabatte einräumte - im Gegenzug verlangte Intel, dass dieser Großhändler nur Rechner mit Intel-CPUs verkaufte. PCs AMD-Prozessoren flogen dadurch aus den Regalen der Media Markt-Filialen. Intel habe zudem einige PC-Hersteller dafür bezahlt, dass diese nur verzögert Geräte mit einem neuen AMD-Prozessor auf den Markt brachten oder insgesamt nur Intel-CPus einbauten - auch das wurde durch das Bußgeld jetzt bestraft. Die EU-Kommission verlangt zudem, dass Intel diese wettbewerbsverzerrende Praxis beendet.
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AMD hatte gegen Intels Vorgehen schon vor längerer Zeit Beschwerde eingereicht, die EU-Kommission nahm schließlich ein Wettbewerbsverfahren auf.
Die erste Stellungnahme von AMD lautet folgendermaßen:
„Die Kommission hat heute festgestellt, dass Intel seine Marktmacht seit Jahren grob missbraucht. Mit dieser Entscheidung wird der Monopolist in seine Schranken gewiesen. Nun kann die Marktmacht dahin gehen, wo sie eigentlich hingehört – zu den Computer-Herstellern, den Computerhändlern und vor allem den Käufern von PC“, so Giuliano Meroni, President AMD EMEA.
Das sagt Intels Präsident und CEO Paul Otellini zur Entscheidung der Europäischen Kommission:
„Intel hat starke Einwände gegen diese Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass diese Entscheidung nicht richtig ist und das die Besonderheiten eines hoch wettbewerbsintensiven Marktes außer Acht gelassen wurden. Dieser Markt bringt ständig Neuheiten hervor, die Produkte verbessern sich fortwährend und das bei gleichzeitig sinkenden Preisen. Der Endverbraucher hat absolut keinen Schaden erlitten. Intel wird Berufung einlegen.“
„Wir sind der Meinung, dass unsere Praktiken nicht gegen Europäisches Recht verstoßen. In einem Markt mit nur zwei großen Anbietern, ist es ganz natürlich, dass wenn ein Anbieter einen Auftrag gewinnt, der Andere diesen Auftrag verliert. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat wesentliches Beweismaterial, das den in der Entscheidung aufgeführten Erklärungen widerspricht, außer Acht gelassen oder es abgelehnt dieses einzuholen. Wir sind der Meinung dass dieses Beweismaterial zeigt, dass Unternehmen vom Markt bei guter Leistung belohnt werden. Bei schlechter Leistung reagiert der Markt entsprechend anders."
“Intel hat niemals Produkte unterhalb der Herstellungskosten verkauft. Wir haben aber immer in Innovation investiert, in die Herstellung sowie in die Entwicklung neuer und wegweisender Technologien. Die Folge davon ist, dass wir in einem wettbewerbsintensiven Markt Rabatte auf unsere Produkte gewähren können um damit wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem geben wir so die Einsparung überall an den Verbraucher weiter, die wir durch effiziente Massenproduktion als Marktführer von Mikroprozessoren erzielen.“
„Auch wenn wir starke Einwände gegen diese Entscheidung haben, werden wir während des Berufungsverfahren mit der Kommission zusammenarbeiten und sicherstellen, dass wir die in der Entscheidung vorgeschriebenen Maßnahmen einhalten. Wir werden auch weiterhin in Produkte und Technologien investieren, um Europa und dem Rest der Welt die leistungsfähigsten Prozessoren zu niedrigen Preisen anbieten zu können.“