Die EU-Entscheidung im vollen Wortlaut (Teil 1)
Kartellrecht: Intel muss 1,06 Mrd. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung zahlen und rechtswidrige Verhaltensweisen einstellen (Brüssel, 13. Mai 2009)
Die Europäische Kommission hat gegen die Intel Corporation eine Geldbuße von 1.060.000.000 EUR verhängt, da sie gegen die EU-Bestimmungen über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG-Vertrag) verstoßen hat. Das Unternehmen hat in rechts- und wettbewerbswidriger Weise versucht, Wettbewerber vom Markt für CPUs (Hauptprozessoren) mit x86-Architektur zu verdrängen. Des Weiteren hat die Kommission angeordnet, dass Intel die rechtswidrigen Verhaltensweisen, soweit dies noch nicht geschehen ist, unverzüglich einstellt. Von Oktober 2002 bis Dezember 2007 war Intel mit einem Marktanteil von mindestens 70 % Marktbeherrscher auf dem weltweiten Markt für CPUs mit x86-Architektur.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Intel sich in zweierlei Weise rechtswidrig verhalten hatte. Erstens gewährte Intel Computerherstellern ganz oder teilweise versteckte Rabatte, wenn sie alle bzw. nahezu alle ihre CPUs mit x86-Architektur von Intel bezogen. Intel leistete außerdem direkte Zahlungen an einen großen Einzelhändler mit der Auflage, dass er nur Computer am Lager führte, die eine Intel-CPUs mit x86-Architektur besaßen. Durch diese Rabatte und Zahlungen wurde Kunden – und letztlich auch den Verbrauchern – die Möglichkeit genommen, sich für andere Computer zu entscheiden.
Zweitens leistete Intel direkte Zahlungen an Computerhersteller, um die Einführung bestimmter Computer mit von Konkurrenten hergestellten CPUs mit x86-Architektur einzustellen bzw. zu verzögern und die Vertriebskanäle für diese Computer einzuschränken. Die Kommission befand, dass Intel durch diese Verhaltensweisen seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für CPUs mit x86-Architektur missbraucht und dadurch den Verbrauchern im gesamten EWR geschadet hat. Indem Intel die konkurrierenden Hersteller daran gehindert hat, auf der Grundlage der Qualität ihrer Waren auf dem Markt zu konkurrieren, hat das Unternehmen Wettbewerb und Innovation beeinträchtigt.
Die Kommission wird genau verfolgen, ob Intel dieser Entscheidung Rechnung trägt. Der Weltmarkt für CPUs mit x86-Architektur beläuft sich zurzeit auf rund 22 Mrd. EUR (30 Mrd. USD) pro Jahr, wobei rund 30 % dieses Umsatzes auf Europa entfallen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden.“
Die folgenden Computerhersteller sind von den in der Kommissionsentscheidung behandelten Verhaltensweisen von Intel betroffen: Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC. Bei dem betroffenen Einzelhändler handelt es sich um die Media Saturn Holding, in deren Eigentum die MediaMarkt-Kette steht.