Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Urlaub in Corona-Quarantäne wird nicht nachgeholt

Wer vor September 2022 seinen Urlaub in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, diese Urlaubstage nachzuholen.

Wer vor September 2022 seinen Urlaub in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, diese Urlaubstage nachzuholen.

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