Der mögliche Überwachungsdruck reicht einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge bereits aus, damit Headsets unter die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats fallen.
Foto: Bojan Milinkov - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Wann der Betriebsrat bei Headsets mitzureden hat