Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Wann der Betriebsrat bei Headsets mitzureden hat

Der mögliche Überwachungsdruck reicht einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge bereits aus, damit Headsets unter die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats fallen.

Der mögliche Überwachungsdruck reicht einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge bereits aus, damit Headsets unter die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats fallen.

Foto: Bojan Milinkov - shutterstock.com

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