Einen Taschendieb zu verfolgen gehört auch auf Dienstreisen zum Privatvergnügen. Kommt es dabei zu einem Unfall, muss für die Folgekosten daher auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen.
Foto: Shutterstock/Ollyy
Zurück zum Artikel: Auf Dienstreise bestohlen: Unfallversicherung zahlt nicht für Unfall bei Verfolgungsjagd