"Die Realisierung von offenen Forderungen gegenüber einem Verstorbenen beziehungsweise dessen Erben gehört sicher nicht zum alltäglichen Geschäft einer Unternehmensbuchhaltung. Mein Rat ist daher, sich im Falle einer offenen Forderung gegenüber einem verstorbenen Schuldner an einen Rechtsdienstleister - also einen Rechtsanwalt oder ein zugelassenes Inkassounternehmen - zu wenden", empfiehlt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
Foto: Bremer Inkasso
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