Website und Unterlassensverpflichtung: Kundenbewertungen als unzulässige Werbung?

Kundenbewertungen auf der Internetseite eines Händlers können nach Auffassung des OLG Köln als Werbung anzusehen sein, die unter eine Unterlassungsverpflichtung fallen kann.

Kundenbewertungen auf der Internetseite eines Händlers können nach Auffassung des OLG Köln als Werbung anzusehen sein, die unter eine Unterlassungsverpflichtung fallen kann.

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