Lange Zeit war mit der umstrittenste Punkt beim Thema "Impressum", an welcher Stelle man es denn auf seiner Internetpräsenz zu platzieren habe. Mit Urteil vom 20.7.2006 (Az. I ZR 228/03) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn das Impressum erst durch mehrere Links von der Startseite aus zu erreichen ist.
Foto: 3D-Designs - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Pflichten, Platzierung, Gestaltung: Fragen und Antworten zum Impressum im Internet (Teil 1)