Online-Shops aufgepasst: Urteil zur Button-Lösung bei Webshops

Laut Gericht handelt derjenige wettbewerbswidrig, wenn eine falsche Beschriftung für den Button auf der Bestellabschlussseite gewählt wird.

Laut Gericht handelt derjenige wettbewerbswidrig, wenn eine falsche Beschriftung für den Button auf der Bestellabschlussseite gewählt wird.

Foto: Beboy - Fotolia.com

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