Als erste Gesellschaft der Getgoods-Gruppe hat die Getgoods Vertriebs GmbH am Nachmittag des 14. November vor dem Amtsgericht Frankfurt/Oder Insolvenz angemeldet. Den Insolvenzantrag der Getgoods AG kündigte Firmenchef Markus Rockstädt-Mies gegenüber der Märkischen Oderzeitung für den heutigen Freitag an. Zum Insolvenzverwalter der Getgoods Vertriebs GmbH bestellt wurde der Berliner Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der bundesweit tätigen, auf Insolvenzangelegenheiten spezialisierten Kanzlei HWW Wienberg Wilhelm.
Dabei wandte sich Wienberg bereits mit einer ersten Stellungnahme an die Öffentlichkeit: Demzufolge soll der Geschäftsbetrieb des Onlineversandhändlers nach der Insolvenzanmeldung weitergehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter will das Unternehmen nach Möglichkeit fortführen und sanieren. „Die Insolvenzanmeldung der operativen Gesellschaft der getgoods.de AG hat keinen Einfluss auf das laufende Geschäft“, betonte Wienberg. „Die Online-Shops bleiben wie gewohnt geöffnet, neue Bestellungen werden zuverlässig ausgeliefert.“ Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter seien über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Insgesamt arbeiten in der Getgoods-Gruppe rund 200 Arbeitnehmer.
Gespräche mit Lieferanten und Interessenten
Wie die Rechtsanwaltskanzlei mitteilt, habe sich Wienberg unmittelbar nach seiner Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter ins Unternehmen begeben und die Mitarbeiter in einer Belegschaftsversammlung informiert. Parallel dazu habe er gemeinsam mit der Geschäftsleitung Gespräche mit wichtigen Lieferanten aufgenommen sowie auch schon mit ersten Übernahmeinteressenten gesprochen. In den nächsten Tagen will sich Wienberg ein genaues Bild der Lage im Unternehmen machen und die Sanierungsoptionen prüfen: „Getgoods.de ist ein gut eingeführtes Unternehmen in einem Wachstumsmarkt. Insofern sehe ich durchaus Chancen für eine Sanierung.“
In Anlegerkreisen dürfte zudem ein weiteres, in der Mitteilung des Insolvenzverwalters enthaltenes Detail für Aufmerksamkeit sorgen: Demzufolge hatte die Geschäftsleitung der getgoods.de rund um Markus Rockstädt-Mies sich bereits in den letzten Tagen von der auf insolvenzrechtliche Beratung spezialisierten Kanzlei Grub Brugger beraten lassen, die auch die Koordination mit dem vorläufigen Gläubigerausschusses und dem Insolvenzgericht vorgenommen hat. Diese Information steht in deutlichem Kontrast zu Aussagen von Rockstädt-Mies in den vergangenen Wochen, wonach Getgoods von keiner akuten wirtschaftlichen Schieflage bedroht sei. (mh)
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47 Prozent der Konsumenten erwarten, dass eine Website in zwei Sekunden oder weniger lädt. Demnach verlassen 40 Prozent die Seite, wenn der Ladevorgang mehr als drei Sekunden dauert. Sobald ein Shop nicht verfügbar ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde nicht wiederkommt. - 14. Heben Sie die individuellen Vorteile Ihres Online-Shops deutlich hervor
Prahlen erlaubt: Wenn Sie Ihren Kunden beispielsweise eine längere "Geld-zurück-Garantie" anbieten als gesetzlich vorgeschrieben, dann weisen Sie doch auch explizit auf diesen kundenfreundlichen Services hin. - 15. Vergessen Sie nicht: Warenkorbabbrecher sind potenzielle Kunden!
Nehmen Sie Kontakt auf! Nutzen Sie die E-Mail-Adresse, die der Besucher Ihnen eventuell schon zur Verfügung gestellt hat. Versenden Sie Nachfass-Mails, um bei Warenkorbabbrechern nachzuhaken und damit auch erneut auf sich aufmerksam zu machen.