In dem gerade begonnenen Jahr 2013 rechnet Check Point mit mehr Gefahren im Netz. Im Vordergrund stehen dabei so genannte Social Engineering-Attacken und die "Advanced Persistent Threats" (APT), also neuartige Bedrohungen, dies es vor paar Jahren noch gar nicht gab. Cyber-Kriminelle entwickeln immer raffiniertere Angriffsmethoden, um kleine und große Organisationen zu attackieren, so die Einschätzung des Firewall-Marktführers.
Christine Schönig, Technical Managerin bei Check Point, hat acht Gefahren für das Firmennetzwerk 2013 ausgemacht:
1. Social Engineering
Von Social Engineering spricht man dann, wenn ein Angreifer menschliche Eigenschaften ausnutzt, um sich unrechtmäßig Informationen anzueignen. Die entsprechend motivierten Attacken zielen auf Personen ab, die über Insider-Wissen verfügen oder Zugang zu sensitiven Datenbeständen haben. Um an persönliche und berufsbezogene Informationen zu diesen Menschen zu gelangen, nutzen Hacker eine Vielzahl von Techniken.
Haben sie sich in der Vergangenheit aber auf eher "einfaches Austricksen", etwa auf fingierte E-Mails oder vermeintlich firmeninterne Anrufe konzentriert, hat sich ihr Fokus heute auf Soziale Netzwerke wie Facebook oder LinkedIn verlagert. Denn dort sind viele der Detailinformationen, die Cyberkriminelle für ihre unlauteren Geschäfte brauchen, meist schon vorhanden und frei zu haben - ganz ohne Tricks. Das vertrauenswürdig erscheinende Profil eines Unternehmens oder auch nur einer Person, gefolgt von einer erfolgreichen Freundschafts- oder Verbindungsanfrage, kann schon genügen - und der Social Engineering-Angriff ist ins Rollen gebracht.
- Neues europäisches Cybercrime Centre
Im Januar 2013 nimmt das Europäische Cybercrime Centre bei Europol in Den Haag seinen Dienst auf. Ziel ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität innerhalb Europas zu verbessern. Das Zentrum soll Informationen bündeln, bei Ermittlungen unterstützen und einheitliche Abwehrstrategien für die EU-Länder entwickeln. Das Cybercrime Centre startet mit einem kleinen Team und wird schrittweise ausgebaut. - Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen
Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden. - Lohnsteuerkarte auf Papier wird abgeschafft
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat endgültig ausgedient. Im Jahr 2013 wird sie durch das Verfahren zum Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer notwendigen Steuerdaten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen. - E-Bilanz wird verpflichtend
Unternehmen müssen für das Wirtschaftsjahr 2013, das am 1. Januar 2013 oder unterjährig beginnen kann, zwingend eine E-Bilanz abgeben. Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen dann ihre Jahresabschlussdaten für steuerliche Zwecke nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Von der Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz sind rund 1,35 Millionen Unternehmen betroffen. - Rundfunkgebühr für jeden Haushalt
Am 1. Januar 2013 tritt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte werden künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, unabhängig von Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte. Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro wird Fernseher, Radios, Computer, Tablet Computer, Smartphones und empfangsfähige Navigationsgeräte umfassen. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner. - Bestandsdatenauskunft muss neu geregelt werden
Im Laufe des neuen Jahres müssen die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz sowie in den entsprechenden Spezialgesetzen und den Gesetzen der Länder neu gefasst werden. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden wie Polizei, BKA, Verfassungsschutz etc. von den Telekommunikationsunternehmen die Herausgabe der Bestandsdaten von Kunden verlangen können. - Warteschleifen werden kostenfrei
Ab Juni 2013 dürfen Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenfrei angeboten werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern. Verstößt der Anbieter gegen diese Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei. - Roaming wird günstiger
Im kommenden Jahr wird die Handynutzung im europäischen Ausland erneut preiswerter. Ab dem 1. Juli 2013 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 24 Cent pro Minute nach zuvor 29 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 7 Cent kosten (vorher 8 Cent). Der Preis für SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 9 Cent auf 8 Cent. Auch die Nutzung von Datentarifen wird günstiger, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 45 Cent nach zuvor 70 Cent.