Prof. Dr. Markus Schwarzer (LL.M.) berichtet insbesondere über medienrechtliche Aspekte der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dabei hat er als Professor für Medien und Kommunikation an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Stuttgart vor allem das Urheber- und das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Fokus. Vertiefte Kenntnisse im Medienrecht erlangte Markus Schwarzer neben einer medienrechtlichen Promotion durch das Weiterbildungsstudium zum Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Er sammelte praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Funktionen als Redakteur, Pressesprecher und Rechtsanwalt und publiziert zu Rechts- und Kommunikationsthemen.
Überprüft ein Bewertungsportal inhaltlich die Äußerungen seiner Nutzer und nimmt selbstständig Einfluss auf diese Äußerungen, so macht sich das Portal die Äußerungen zu eigen und haftet selbst für sie. Das… …mehr
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In einem aktuellen Urteil erläutert der Bundesgerichtshof (BGH), wie Eltern die Internetaktivitäten ihrer minderjährigen Kinder beaufsichtigen müssen. Denn immer wieder kommt es vor allem bei… …mehr