Keine Ausgleichszahlung wegen Persönlichkeitsverletzung
Der Geschäftsleiter habe in Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gehandelt. Es liege daher keine Persönlichkeitsverletzung vor, die durch eine Ausgleichszahlung zu entschädigen wäre.
Dr. Lütz-Binder empfiehlt - unabhängig von diesem Fall -, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei sie dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. und Strafverteidiger e. V. (www.strafrechtsverband.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Eva Lütz-Binder, Rechtsanwältin/, achanwältin für Strafrecht und VdSRV-Landesregionalleiterin "Rheinland-Pfalz", c/o Kanzlei Lütz-Binder & Kollegen, Westring 8, 76829 Landau, Tel.: 06341/ 64960, E-Mail: info@luetz-binder.de, Internet: www.luetz-binder.de