Nach Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts

Zahl der Abmahnungen steigt erneut an



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Eigentlich sollte das 2014 inkraftgetretene neue Verbraucherrecht auch Shop-Betreiber vor missbräuchlichen Massenabmahnungen schützen. Doch offensichtlich bekommt der Gesetzgeber das Problem nicht in den Griff: Der Shop-Zertifizierer Trusted Shops berichtet über eine erneute Zunahme von Abmahnungen.
Bereits ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts kommt es erneut zu einer steigenden Zahl von Abmahnungen
Bereits ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts kommt es erneut zu einer steigenden Zahl von Abmahnungen
Foto: Axel Bueckert - Fotolia.com

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts kommt es nach Angaben des Shop-Zertifizierers Trusted Shops wieder vermehrt zu Abmahnungen von Online-Shops. Die Verunsicherung unter Online-Händlern nehme dadurch zu. Mitunter liefen Online-Händler wegen Kleinigkeiten in die Abmahnfalle, etwa wenn sich Mitbewerber und Verbände vor Gericht um die Frage streiten, ob in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten sein muss - bis 13.6.2014 war dies noch verboten.

"Der Gesetzgeber bekommt das Problem bislang nicht in den Griff", erklärt dazu der erfahrene Rechtsexperte und Trusted-Shops-Justiziar Carsten Föhlisch: "Selbst Massenabmahnungen werden nur selten als missbräuchlich eingestuft." Daher sollen die rechtlichen Texte im Markt insgesamt besser und verständlicher werden. Das schütze nicht nur Händler vor Abmahnungen, sondern auch Verbraucher vor unbeabsichtigten Rechtsverstößen.

Auch wenn die Abmahnkosten gering erschienen, seien häufig die Folgekosten das Problem. Bei Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung werde für jeden künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro und mehr fällig. Kürzlich sei beispielsweise ein Händler in diese Falle getappt, der sich strafbewährt verpflichtete, in seinem Online-Shop keine Produktempfehlungsfunktion zu nutzen, jedoch auf dem Amazon-Marketplace gar keinen Einfluss auf dieses Feature gehabt habe.

Kostenloses Tool für rechtssichere Pflichttexte

Trusted Shops hat nun eine Initiative gestartet, um das Abmahnproblem effizient anzugehen: Mit einem dauerhaft kostenlosen Tool können sich Online-Shops AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung schnell und einfach immer auf den neuesten Stand generieren.

In Vorbereitung sind auch Texte für die Marktplätze eBay, Amazon und Hood. Nach Beantwortung eines interaktiven Fragebogens werden die Rechtstexte generiert und können sofort in den Shop eingebaut werden. Kostenpflichtig bietet Trusted Shops Abmahnschutzpakete an, die neben einer Haftungsübernahme auch zusätzliche anwaltliche Checks und Beratungen durch die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke abdecken. Damit Online-Händler auch in ausländischen Märkten rechtssicher unterwegs sind, will Trusted Shops den Abmahnschutz zudem in Kürze auch in vielen weiteren europäischen Sprachen anbieten. (mh)

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