Datenschutz als Bildungsaufgabe
Datenschutz ist nach der Ansicht der Konferenzteilnehmer Bildungsaufgabe und muss auch als solche festgeschrieben werden. Die Betroffenen müssen informiert werden, welche Gefahren für ihr Persönlichkeitsrecht bestehen und inwieweit sie bedacht und aufmerksam vorgehen sollen. Dies bedarf einer Verankerung in den Lehrplänen der Schulen und Bildungseinrichtungen. Dies würde dann auch einen besseren Schutz für Minderjährige sicherstellen.
Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht
Die Datenschutzbeauftragten fordern, dass die Datenschutzaufsicht rechtlich, organisatorisch und finanziell abgesichert werden muss. Daneben sollte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ein Anordnungsrecht bei Datenschutzverstößen erhalten. Insofern würden die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden, ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen, wirksam gestärkt.
Das komplette Eckpunktepapier können Sie unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/service/gem-materialien/modernisierung.pdf abrufen.
Fazit
Die Konferenz schlägt eine Reihe datenschutzrechtlicher Änderungen vor. Die Konferenzteilnehmer betonen, dass das heutige Datenschutzrecht in immer mehr Bereichen Probleme hat, aktuellen technischen Fragen gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorstellungen der Aufsichtsbehörden an ein modernes und zeitgemäßes Datenschutzrecht Einfluss in künftige Gesetzgebungsverfahren finden können. (oe)
Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin.
Kontakt:
IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de