Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Wieder einmal hat ein Finanzgericht über die Steuerpflicht von Erstattungszinsen entschieden. Das besondere an den beiden Urteilen des Finanzgerichts Münster ist, dass hier zum ersten Mal ein Finanzgericht ganz klar erklärt, dass die Zuordnung der Einkommensteuer und damit auch der darauf entfallenden Zinsen zum nichtsteuerbaren Bereich Vorrang hat. Damit wäre die mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingefügte Regelung, die die Erstattungszinsen zu Kapitaleinkünften erklärt, wirkungslos. Eine weitere Besonderheit des Urteils ist, dass es sich auch auf eine Zeit erstreckt, in der Nachzahlungszinsen noch als Sonderausgaben abziehbar waren. Selbst dann seien Erstattungszinsen steuerfrei, meint das Gericht. Wie nicht anders zu erwarten, muss nun der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren entscheiden.
Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung
Wer ein bargeldintensives Unternehmen betreibt, muss ein detailliertes Kassenkonto oder ein Kassenbuch führen. Das gilt nach Ansicht des Saarländischen Finanzgerichts auch bei einer Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, für die das Gesetz keine ausdrücklichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vorschreibt. Es genügt also nicht, nur jeweils die Tagessalden zu erfassen, ohne dass aus den Aufzeichnungen die einzelnen Zahlungen hervorgehen. Daher hat das Gericht im Streitfall auch die Einnahmenschätzung des Betriebsprüfers abgesegnet, zumal der Betriebsprüfer bei seinen Annahmen eher zugunsten der klagenden Unternehmerin geschätzt hat.
Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge
Setzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen oder zu Messen ein, hat es deswegen noch keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das dafür verwendete Mineralöl. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Beschränkung der Steuerbefreiung für Mineralöl auf reine Luftfahrtunternehmen bestätigt.