Preisanpassungen nach AVM-Interventionen
Laut Ermittlungen des Bundeskartellamts hatten AVM-Mitarbeiter neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen sollen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise bezogen haben, teilweise wurden dabei auch bestimmte Mindestverkaufspreise, sogenannte Zielpreise gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen.
Dabei soll AVM auch technische Hilfsmittel eingesetzt haben: "Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde", schreibt die Behörde in einer Mitteilung.
Die Abstimmungsmaßnahmen erfolgten nach Erkenntnissen der Ermittler in unterschiedlicher Intensität insbesondere dann, wenn Endverbraucherpreise in hohem Maße unter den Zielpreisen lagen oder nach entsprechenden Beschwerden von Händlern über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise. In vielen Fällen sagten die Händler dann nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der beanstandeten Endverbraucherpreise zu und passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.
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