Millionenstrafe für Fritzbox-Hersteller

Whistleblower löste AVM-Ermittlungen aus

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Knapp 16 Millionen Euro muss AVM bezahlen, weil der Hersteller seinen Händlern Preisvorgaben gemacht haben soll. Eine Beschwerde im Hinweisgebersystem der Behörde löste die Ermittlungen aus.

Das Bundeskartellamt betreibt ein anonymes Hinweisgebersystem nach BKMS-Prinzip (Business Keeper Monitoring System). Einer der anonymen Hinweise hat zu Ermittlungen gegen den Berliner Netzwerkspezialisten AVM geführt. Zudem stützte sich die Behörde auf weitere Hinweise aus dem Markt und auf Erkenntnisse einer Durchsuchung im Februar 2022.

"Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
"Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, präzisiert die Vorwürfe: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erläutert der Kartellamtschef. So soll durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen darauf hingewirkt worden sein, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden", so Mundt.

AVM ist aber der Ansicht, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte seien durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar gewesen (ChannelPartner berichtete). Trotzdem haben die Berliner nun einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, nicht zuletzt, um den anstehenden Verkauf und den Rückzug der Gründergeneration nicht zu belasten. Damit akzeptiert AVM auch das Bußgeld in Höhe von 15,8 Millionen Euro.

Welche Erkenntnisse das Bundeskartellamt aus den Ermittlungen gewonnen hat, lest Ihr auf der folgenden Seite:

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