Das Bundeskartellamt betreibt ein anonymes Hinweisgebersystem nach BKMS-Prinzip (Business Keeper Monitoring System). Einer der anonymen Hinweise hat zu Ermittlungen gegen den Berliner Netzwerkspezialisten AVM geführt. Zudem stützte sich die Behörde auf weitere Hinweise aus dem Markt und auf Erkenntnisse einer Durchsuchung im Februar 2022.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, präzisiert die Vorwürfe: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erläutert der Kartellamtschef. So soll durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen darauf hingewirkt worden sein, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden", so Mundt.
AVM ist aber der Ansicht, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte seien durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar gewesen (ChannelPartner berichtete). Trotzdem haben die Berliner nun einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, nicht zuletzt, um den anstehenden Verkauf und den Rückzug der Gründergeneration nicht zu belasten. Damit akzeptiert AVM auch das Bußgeld in Höhe von 15,8 Millionen Euro.