Variable Vergütung

Wer muss bei Zielvereinbarungen was beweisen?

16.05.2013

Hinweis für die Praxis:

Das Urteil des BAG ist hilfreich, denn damit steht fest, dass - jedenfalls bei Festlegung der Berechnungsfaktoren – grundsätzlich variable Gehaltsbestandteile im Ermessen des Arbeitgebers liegen können. Jedoch zeigt das Urteil einmal mehr, dass die Faktoren, an Hand derer sich dann ein variabler Vergütungsbestandteil bemisst, absolut nachvollziehbar und transparent festgehalten sein müssen, bevor die Bewertungsperiode beginnt, des Weiteren sollten hier akribisch alle für die Bewertung erforderlichen Informationen gesammelt und dokumentiert werden, damit ggf. in einem Prozess substantiiert vorgetragen werden kann.

Dr. Henkel empfiehlt, dies zu beachten und in allen Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei sie u. a. dazu auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Alexandra Henkel, MM, Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediatorin, c/o FPS Fritze Wicke Seelig Rechtsanwälte & Notare, Tel.: 030 885927-39, E-Mail: henkel@fps-law.de, Internet: www.fps-law.de

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