Protokoll zur Unfallaufnahme unverzichtbar
Bei einem Wildunfall sollte immer die Polizei verständigt werden. Das Protokoll zur Unfallaufnahme dient gegenüber der Versicherung als Nachweis für den Wildunfall. Außerdem sollten Blut- und Haarspuren nicht entfernt werden. Damit eine Begutachtung, welches Tier der Unfallverursacher war, durch den Versicherer möglich bleibt. (oe)
Quelle: www.anwalt-suchservice.de