"Outsourcing" von Personal zur Krisenbewältigung

Wenn der Freie kommt, muss der Feste gehen

11.06.2009

"Outsourcing" als Mittel zur Krisenbewältigung

Aus dieser Entscheidung kann folgendes Fazit gezogen werden: Ein Arbeitgeber kann durchaus seinen Arbeitnehmern kündigen und die von ihnen verrichtete Arbeit von Selbstständigen durchführen lassen. Ein solches "Outsourcing" kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wirksames Mittel zur Reduzierung der Arbeitnehmer und damit zur Kosteneinsparung darstellen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass mit den Subunternehmern echte "freie Mitarbeiterverhältnisse" begründet werden und der Arbeitgeber auf ein Weisungsrecht gegenüber diesen Mitarbeitern verzichtet.

Entscheidend ist dabei aber nicht die Bezeichnung des neuen Vertrages als freies Mitarbeiterverhältnis, sondern sämtliche Einzelheiten der weiteren Zusammenarbeit in tatsächlicher Hinsicht. Ein vermeintliches freies Mitarbeiterverhältnis kann sich so im Nachhinein schnell als ein Arbeitsverhältnis entpuppen, was gerade für den Arbeitgeber erhebliche finanzielle Gefahren beinhaltet. In Zweifelsfällen, in denen sich eine Abgrenzung nur schwer vornehmen lässt und der Arbeitgeber sein Direktionsrecht behalten möchte, sollte also eher auf ein Arbeitsverhältnis als auf ein freies Mitarbeiterverhältnis zurückgegriffen werden. (OE)

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt.

Kontakt:

Alt-Pempelfort 3, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 1752089-0, E-Mail: info@ra-salzbrunn.de, Internet: www.ra-salzbrunn.de

Zur Startseite