Achtung bei Arbeitsverträgen

Wann Überstunden gezahlt werden müssen

31.08.2011

Beweislast trägt der Arbeitnehmer

Auch wenn das Urteil für Arbeitnehmer als erfreulich anzusehen ist, wird ein Gerichtsverfahren auf eine Abgeltung solcher Überstunden nach wie vor mit Risiken für sie verbunden sein. Denn die Darlegungs- und Beweislast trifft den Arbeitnehmer. Er muss darlegen und beweisen, welche Überstunden er im Einzelnen geleistet und welche Tätigkeiten er in diesen Überstunden ausgeübt hat. Zu vergüten sind Überstunden zudem nur dann, wenn sie mit "Wissen und Wollen" des Arbeitgebers geleistet worden sind. Der Arbeitnehmer muss also auch darlegen, dass die Überstunden vom Chef angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. (oe)

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist in Düsseldorf als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

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