Rechtsverletzung muss offenkundig sein

Wann Domains gelöscht werden müssen

06.12.2011

Bayern oder Panam?

Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall vor. Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen hat, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke. Aufgrund eines solchen Hinweises kann auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, ohne Weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen.

Dr. Splittgerber empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Andreas Splittgerber, Rechtsanwalt, c/o Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP. Rosental 4, 80331 München, Tel.: 089/383980-0, E-Mail: asplittgerber@orrick.com, Internet: www.orrick.com

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