Kleinlich oder nicht?

Wann Bagatellkündigungen gerechtfertigt sind

11.01.2013

Der Fall der drei Schrauben

Ebenso ist die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, der drei Schrauben seines Arbeitgebers an einen früheren Kollegen verschenkt hatte, kürzlich vor dem Arbeitsgericht Bonn gescheitert (AZ 1 BV 47/10).

Selbst die Wegnahme einer ausgesonderten Werkbank durch einen Arbeitnehmer ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (AZ 3 Sa 324/09) kein Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nach Ansicht der Richter hatte der Arbeitgeber bei der Abgabe von ausgesonderten Gegenständen an Mitarbeiter keine stringente Handhabung. Der Arbeitnehmer hat aus Sicht des Gerichts völlig offen eben diesen Weg der gelebten Praxis eingeschlagen und das Werkbankteil vor den Augen aller mitgenommen. Damit beging er zwar eine Eigenmächtigkeit, wollte aber keine Bereicherung und auch keine rechtswidrige Entreicherung des Arbeitgebers.

Tipp:

Auch wenn die Gerichte mittlerweile eine "arbeitnehmerfreundliche" Haltung zum Thema Bagatellkündigung eingenommen haben, ist das natürlich kein Freibrief für kleine Vergehen. Ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Bagatelle gerechtfertigt ist, oder nicht, hängt neben der Berücksichtigung der Gesamtumstände des Arbeitsverhältnisses- wie etwa Betriebszugehörigkeit- entscheidend davon ab, ob es sich um einen einmaligen Verstoß gehandelt hat. In jedem Fall lohnt es sich über die Erfolgsaussichten einer Klage anwaltlichen Rat einzuholen. (oe)

Quelle: www.anwalt-suchservice.de

Zur Startseite