Gericht verhängt Berufsverbot

Vorsicht – Steuerberater auf Abwegen

12.10.2010

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel des Berufsangehörigen zurückgewiesen hat.

Möthrath empfiehlt, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verwweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jürgen Möthrath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V., Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms, Tel.: 06241 938000, E-Mail: kanzlei@ra-moethrath.de, Internet: www.ra-moethrath.de

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