Betroffene müssen sofort handeln

Vermieter-Albtraum "Messie"

10.07.2012

Ordnungsämter einbeziehen

Um möglichst schnell Schaden von seinem Eigentum abzuwenden, kann der betroffen Vermieter versuchen, die Ordnungsämter der Stadt oder Gemeinde einzubeziehen. Diese können im Wege der Gefahrenabwehr den Mieter verpflichten, seine Wohnung von Unrat und Müll zu befreien. Das wird immer dann der Fall sein, wenn von der Lagerung von Müll in einer Wohnung eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Ergeht eine solche Anordnung der Behörde gegen den Mieter als Verursacher, ist dieser für die Entsorgung verantwortlich und hat die Kosten einer solchen Räumung und Entsorgung zu tragen.

Aber Vorsicht: Ist der Mieter aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht in der Lage, die amtlich angeordnete Entrümpelung vorzunehmen, kann der Vermieter dafür in die Pflicht genommen werden (AG Arnsberg 5 L 36/08). (oe)
Quelle: www.arag.de

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