Die Ausnahmeregeln gelten bisher für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Die entsprechende Verordnung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis zum Monatsende in Kraft treten.
Die Sonderregeln sehen unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftigte von Arbeitsausfall betroffen ist. Normalerweise muss es jeder Dritte sein. Arbeitgeber bräuchten Planungssicherheit, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern."
Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens durch das Kurzarbeitergeld. Außerdem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer erstattet. So sollen Krisenzeiten überbrückt werden, ohne dass Betriebe gezwungen sind, Mitarbeiter zu entlassen. Im Zuge der Pandemie waren die Zugangsregeln gelockert worden. Für Kurzarbeit wurden im vergangenen Jahr rund 22 Milliarden Euro ausgegeben. (dpa/rw)